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Badesicherheit an der Seebrücke am Strandbad

Auf Grund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes müssen Badeanlagen, die von Kommunen errichten werden, durch eine Schwimmaufsicht während des Badebetriebs überwacht werden.

Für den Bereich Strandbad bedeutet das ganz konkret, dass die mobilen Elemente, die jedes Jahr zu Beginn der Saison an der Seebrücke installiert werden, durch eine permanente Badeaufsicht bewacht werden müssten. Diese durchgängige Betreuung der Badeanlage am Strandbad kann nicht sichergestellt werden und somit ist auch kein Versicherungsschutz gegeben.

Daher wird die Stadt Neustadt in Holstein die Elemente „Badeinsel“, „Rutsche“ und „Sprungbrett“ in dieser Saison erstmals nicht an der Seebrücke anbringen können. „Das tut uns sehr leid“, so Bürgermeister Mirko Spieckermann, "aber wir können nicht 7 Tage die Woche und während der Badesaison bis Ende September eine Person abstellen, die nur für die Bewachung der mobilen Elemente eingesetzt wird."

Darüber hinaus dürfen auch die Ausleger an der Seebrücke nur genutzt werden, wenn der Strandbereich von der DLRG bewacht wird. Wenn dies der Fall ist, werden die Absperrungen entfernt.

In den Zeiten ohne Bewachung werden aus Sicherheitsgründen Absperrketten und Hinweise an den Badeauslegern angebracht. In diesen Zeiten heißt dies: Baden von der Brücke aus ist verboten.

Autor: Andrea Brunhöber, 06.06.2020