Trauungen zu Corona-Zeiten
Das Standesamt Neustadt in Holstein informiert über die Neuerungen, die aufgrund der neuen Landesverordnung für die Zeit vom 4. Mai bis 17. Mai 2020 in Kraft getreten sind:
„Neben den Eheschließenden und den Standesbeamtinnen darf auch ein kleiner Gästekreis von Familienangehörigen und unverzichtbaren Personen an der Trauung teilnehmen. Daher dürfen aktuell in Neustadt in Holstein zusätzlich zum Hochzeitspaar zehn Gäste bei der standesamtlichen Trauung dabei sein“, erläutern die Standesbeamtinnen der Stadt Neustadt in Holstein.
Besondere Informationen
Bei jeder Trauung wird eine Anwesenheitsliste von den Gästen ausgefüllt. Im Rathaus und Trausaal ist von den Anwesenden ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. An der Eingangstür gibt es Handdesinfektionsmittel. Im historischen Trausaal der Stadt Neustadt ist ausreichend Platz, um die Abstandsregeln einzuhalten. Das Standesamt weist darauf hin, dass es leider nicht erlaubt ist, Gruppenfotos zu machen, aber natürlich darf das Hochzeitspaar fotografiert werden.
Weitere Fragen beantwortet das Team des Neustädter Standesamts unter 04561 619-390 und 04561 619-391.
Quelle: Standesamt Neustadt in Holstein