Nach einem Beschluss der Bund-Länder-Besprechung vom 01.04.2020 wird mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die Osterferien betont, dass Bürgerinnen und Bürger angehalten bleiben, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Das Land Schleswig-Holstein hat
beschlossen, die heute in Kraft treten.
Der Städteverband Schleswig-Holstein weist unter anderem auf folgende Neuregelungen hin:
Nicht übernommen wurden Regelungen zur Nutzung von Zweit- oder Nebenwohnungen in der Verordnung. Hier verbleibt es bei den Allgemeinverfügungen der einzelnen Kreise.
Die IB.SH hat ab 02.04.2020 das Antragsverfahren umgestellt. Antragsteller müssen jetzt auf www.ib-sh.de/antragsupload gehen und dort Ihren Antrag elektronisch via upload einreichen. Anträge können nicht mehr per Mail gestellt werden.
Informationen zum Programm, FAQ, eine Anleitung für das neue Verfahren und das neue Antragsformular gibt es unter https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/