Informationen der Stadt Neustadt in Holstein zur Europawahl am 26.5.2019
Mit Stichtag vom 14.4.2019 wurden die Wahlberechtigten zur Europawahl in Neustadt in Holstein in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe. Wahlberechtigte erhalten voraussichtlich ab dem 23.4.2019 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben - auch mit den Angaben zu den Wahllokalen, in denen die Stimmabgabe am Wahltage erfolgt. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?
Wahlberechtigte, die bis zum 5.5.2019 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind. Wer nach dem 14.4.2019 zugezogen ist und in Neustadt in Holstein wählen möchte, kann bis zum 5.5.2019 zusätzlich zur Anmeldung die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, ansonsten bleibt es bei der Eintragung im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes. Umzüge innerhalb Neustadts können im Wählerverzeichnis ab dem 14.4.2019 hingegen nicht berücksichtigt werden, so dass es bei der Eintragung für das Wahllokal der alten Adresse bleibt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels.
Briefwahlantrag/Wahlscheinantrag
Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten der Stadt Neustadt in Holstein
- unter der Internetadresse https://www.wahlschein.de/1055032 angefordert,
- schriftlich oder elektronisch dem BürgerBüro zugesandt (formlos, gerne auch an 241@neustadt-holstein.de, Fax: 04561 619-328, oder per Wahlscheinantrag, der auch der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist) oder
- persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro beantragt
werden.
Die Beantragung kann NICHT telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 24.5.2019, 10:00 Uhr, eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Unter https://www.wahlschein.de/1055032 haben Sie auch die Möglichkeit, die Neustädter Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels.
Vorläufige Wahlergebnisse
Das vorläufige Wahlergebnis der Stadt Neustadt in Holstein und des Kreises Ostholstein finden Sie auf der Ergebnisseite des Kreises Ostholstein unter http://wahlen.kreis-oh.de/wahl/EW2019KWG/index.html .