Grundstücksveräußerung durch die Stadt Neustadt in Holstein
Die Stadt Neustadt in Holstein schreibt den Verkauf des nachfolgend aufgeführten städtischen Grundstückes hiermit öffentlich aus:
Flur 6 - Flurstück 37/36 - Gemarkung Neustadt - groß: ca. 6.000 m² - Ortsteil Pelzerhaken
Bebauung:
Die im Eigentum der Stadt Neustadt in Holstein unbebaute Liegenschaft ist gemäß § 11 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet für „Sport- und Freizeiteinrichtungen“ festgesetzt. An diesem Standort sollen demnach Einrichtungen für sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke entstehen.
Eine Bebauung richtet sich nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Neustadt in Holstein sowie seiner textlichen Festsetzung und der Begründung zum Bebauungsplan (Link zum Bebauungsplan) einsehen können.
Ausschreibungsbedingungen:
- Haftungsausschluss
Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, das mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist. - Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens
- Abgabe des Gebotes
Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1 in 23730 Neustadt in Holstein bis zum 30.06.2019 einzureichen.
Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der oben genannten Adresse und der Kennzeichnung „Ausschreibung Grundstück 37/36, Flur 6 – SO Gebiet Pelzerhaken“ und dem vollständigen Absender eingereicht werden.
Mit dem Kaufangebot ist eine detaillierte Konzeptidee über das gesamte Bauvorhaben vorzulegen, das die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Neustadt in Holstein zwingend berücksichtigt.
Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebot sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden. - Inhalt des Gebotes
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Erwerber.
Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens einen für den Standort entsprechenden Kaufpreis sowie eine Konezptidee zur Bebauung der Fläche gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten und keine der Ausschreibung widersprechende Bedingung beinhalten. - Verfahrensweise nach Gebotsöffnung
Der Stadt Neustadt in Holstein steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Auswertung der Gebote durch die Stadt Neustadt in Holstein elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Abgabe des Gebotes
- Zuschlagserteilung
Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Ansprechpartner:
Fragen zum allgemeinen Verfahren
Fragen zum Bebauungsplan
Quelle: Liegenschaftsabteilung