Umfangreiche Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018
Die Stadtverordnetenversammlung tagt in ihrer letzten Sitzung im laufenden Jahr am 13.12.2018 bereits ab 15:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein. Im öffentlichen Teil der umfangreichen Tagesordnung geht es unter anderem zunächst um die Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes für die Jahre 2013 bis 2017, um einen Prüfauftrag der CDU-Fraktion hinsichtlich eines Live-Streamings der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, um die Verabschiedung einer Resolution zur Neuordnung der Kindertagesstätten-Gesetzgebung sowie um die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans und um die Kenntnisnahme der neu zu fassenden Parkgebührenverordnung.
Neugefasst bzw. geändert werden sollen sodann die Straßenreinigungssatzung, die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe), die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe und die Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung.
Neben den Änderungen der Bebauungspläne 33 (Windmühlenberg/Spaltsberg - Aufstellungsbeschluss) und 55 (Klinikum - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) soll zudem ein Grundsatzbeschluss zu der Handhabung zukünftiger Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen zur Sanierung des Küstengymnasiums beraten werden.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zum Ende des öffentlichen Teils sowohl über den Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke 2018, über den Wirtschaftsplan des Tourismus-Services Neustadt-Pelzerhaken-Rettin 2019, über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2019, über den Entwurf des Stellenplans der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2019 und über die Haushaltssatzung bzw. den Haushaltsplan der Stadt Neustadt in Holstein für das Jahr 2019. Als letzte öffentliche Vorlage zur Sitzung ist dann der Grundsatzbeschluss zur Umstellung des Rechnungswesens von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung (Doppik) vorgesehen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung können in einer Einwohnerfragestunde auch zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden. Weitere Informationen finden sich im Bürgerinformationssystem; die Tagesordnung und öffentlichen Sitzungsunterlagen sind dort einsehbar.
Quelle: Bürgerinformationssystem Stadt Neustadt in Holstein