Vorlesen Schliessen
Inhalt

Frei Parken. Im Dezember auch in Neustadt.

Es ist wieder einmal soweit: Das erste Lichtlein auf dem Adventskranz wurde entzündet, die Weihnachtsdekoration in und an den Häusern wird täglich mehr - und auf den Neustädter Parkplätzen darf wieder frei geparkt werden. Denn bis Ende Dezember wurde die Gebührenpflicht auf den Parkplätzen

  • am Klosterhof,
  • am Kremper Tor,
  • am Rosengarten und
  • am Binnenwasser (hinter dem alten Stadtwerkegebäude)

ausgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass die auf dem jeweiligen Parkplatz geltende Höchstparkdauer dabei nicht überschritten werden darf. Daher ist beim Abstellen des Fahrzeuges eine Parkscheibe auszulegen. Diese ist

  • auf den Strich der halben Stunde einzustellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt (Beispiel: Ankunft 13.10 Uhr, Zeiger 13.30 Uhr), und
  • von außen gut sichtbar zu platzieren.

Wir wünschen Ihnen einen entspannten Weihnachtsbummel in unserer Innenstadt! Und vielleicht besuchen Sie bei der Gelegenheit ja auch gleich unseren maritimen Weihnachtsmarkt, den Meerchenwald? Wir würden uns freuen!

Autor: Sven Westen, 03.12.2018 
Quelle: Abteilung Ordnung und Soziales