Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters am 4.3.2018
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 84 Abatz. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz wird bekannt gegeben, dass mit Schreiben vom 12. April 2018 der Landrat des Kreises Ostholstein als für die Wahlprüfung zuständige Kommunalaufsichtsbehörde die Wahl des Bürgermeisters in Neustadt in Holstein am 4.3.2018 für gültig erklärt und damit das am 4.3.2018 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl bestätigt hat.
Neustadt in Holstein, den 13. April 2018
Stadt Neustadt in Holstein
Die Gemeindewahlleiterin
Dr. Tordis Batscheider
Bürgermeisterin
Quelle: BürgerBüro