Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. März 2018 das endgültige Ergebnis der am 4. März 2018 durchgeführten Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ermittelt und wie folgt festgestellt:
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber
Da der Bewerber Mirko Spieckermann mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, ist er als Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde-und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag sowie die Kommunalaufsichtsbehörde binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein, zu erheben.
Neustadt in Holstein, den 6.3.2018
Stadt Neustadt in Holstein
Die Gemeindewahlleiterin
Dr. Batscheider
Bürgermeisterin