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Informationen zur Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters 2018

Die Amtszeit von Bürgermeisterin Dr. Tordis Batscheider endet am 30. September nächsten Jahres. Da sie nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung steht, ist bei der Stadt Neustadt in Holstein zum 1. Oktober 2018 die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters neu zu besetzen.

Der Wahltermin für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist auf den 4.3.2018 festgelegt worden. Eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist für den 18.3.2018 vorgesehen.

Im Falle der Wahl erfolgt eine Benennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die Dienstbezüge richten sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung (BBesO) für Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe A 16/B 2 BBesO). Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des zulässigen Höchstsatzes gezahlt.

Es wird erwartet, dass die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister den Wohnsitz in Neustadt in Holstein nimmt, sofern dies noch nicht der Fall sein sollte.

Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 8. Januar 2018, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).

Einreichung von Wahlvorschlägen

In diesem Zusammenhang wird auf die amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verwiesen. Diese können Sie über den Linkbereich auf dieser Seite einsehen.

Wahlvorschläge können einreichen:

  1. In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein vertretene politische Parteien und Wählergruppen; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,
  2. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst; für eine Bewerbung unabhängig von Vorschlägen der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Parteien oder Wählergruppen, sind mindestens 135 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beizubringen.

Wer einer oder mehreren politischen Parteien oder Wählergruppen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen geben und damit einen Vorschlag durch diese ermöglichen möchte, sollte die Bewerbung rechtzeitig bei einem der folgenden Ansprechpartner einreichen:

Autor: Sven Westen 
Quelle: BürgerBüro