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Informationen der Stadt Neustadt in Holstein zur Landtagswahl am 7.5.2017

Mit Stichtag vom 26.3.2017 wurden die Wahlberechtigten zur schleswig-holsteinischen Landtagswahl in Neustadt in Holstein in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe. Wahlberechtigte erhalten voraussichtlich ab dem 5.4.2017 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben - auch mit den Angaben zu den Wahllokalen, in denen die Stimmabgabe am Wahltage erfolgt. Das Wahlbenachrichtigungsschreiben ersetzt erstmals die bisherige Benachrichtigungskarte und ist in einfacher Sprache gehalten. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Dieser Artikel wird bis zur Wahl laufend aktualisiert und am Wahltag die Ergebnisse der Landtagswahl für Neustadt in Holstein enthalten.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?

Wahlberechtigte, die bis zum 16.4.2017 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind. Wer nach dem 26.3.2017 innerhalb Schleswig-Holsteins zugezogen ist und in Neustadt in Holstein wählen möchte, kann bis zum 16.4.2017 zusätzlich zur Anmeldung die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, ansonsten bleibt es bei der Eintragung im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes. Umzüge innerhalb Neustadts können im Wählerverzeichnis ab dem 26.3.2017 hingegen nicht berücksichtigt werden, so dass es bei der Eintragung für das Wahllokal der alten Adresse bleibt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels.

Briefwahlantrag/Wahlscheinantrag

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten der Stadt Neustadt in Holstein

  • unter der Internetadresse https://www.wahlschein.de/1055032 angefordert,
  • schriftlich oder elektronisch dem BürgerBüro zugesandt (formlos, gerne auch an 241@neustadt-holstein.de, Fax: 04561 619-328, oder per Wahlscheinantrag, der auch der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist) oder
  • persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro (ab dem 30.3.2017 kann auch gleich die Stimmabgabe vor Ort erfolgen) beantragt

werden.

Die Beantragung kann NICHT telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 5.5.2017, 12:00 Uhr, eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Unter https://www.wahlschein.de/1055032 haben Sie auch die Möglichkeit, die Neustädter Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels.

Hotline des Landes Schleswig-Holstein zu den Wahlunterlagen

Der Landeswahlleiter hat eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die ihre (positive wie negative) Kritik zu den Wahlunterlagen loswerden möchten. Diese ist bis 5.5.2017 erreichbar, jeweils Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Nummer 0431 988-7766.

Wahlergebnisse für Neustadt in Holstein

An dieser Stelle werden Sie am Wahlabend das ermittelte vorläufige Ergebnis der Wahlbezirke der Stadt Neustadt in Holstein finden.

 

vorläufige Ergebnisübersicht der Neustädter Brief-/Wahlbezirke als PDF (Erst- und Zweitstimme)

Die Ergebnisseiten des Kreises Ostholstein sind unter http://wahlen.kreis-oh.de/wahl/LW2017/index.html erreichbar, der Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein informiert mit seinem ladesweiten Ergebnisdienst unter https://www.landtagswahl-sh.de/portal.php.

07.05.2017