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Neue Regelungen für Angler in Schleswig-Holstein - Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes überarbeitet

Das Neustädter BürgerBüro informiert über neue Regelungen für Angler in Schleswig-Holstein.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weist aktuell mit einem Pressetext auf Änderungen hin, die zum 15.7.2013 in Kraft treten. Neuerungen ergeben sich vor allem im Bereich der Fischereischeinpflicht. Unter anderem wird der sogenannte Urlauberfischereischein künftig nur noch zweimal im Jahr für jeweils 28 Tage ausgegeben (bislang dreimal). Auch kann auf kommerziellen Angelkuttern und an gewerblichen Angelteichen künftig ohne Fischereischein oder Urlauberfischereischein geangelt werden, wenn der gewerbliche Anbieter durch seine Aufsichtsführung für die Einhaltung fischerei- und tierschutzrechtlicher Vorschriften sorgen kann beziehungsweise will (Kann-Regel, bitte sprechen Sie den jeweiligen Anbieter direkt an). Die Fischereiabgabe des Landes muss allerdings auch in diesen Fällen entrichtet werden.