Mit einer gemeinsamen öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Lensahn, der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz, der Städte Neustadt in Holstein und Oldenburg in Holstein und der Ämter Lensahn und Ostholstein-Mitte wurde am 1.10.2016 auf die Möglichkeiten des Widerspruchs gegen Auskunftserteilungen gemäß §§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG) hingewiesen.
Im einzelnen richten sich sich die Widerspruchsmöglichkeiten gegen