Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt Neustadt in Holstein in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtverordnetenversammlung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Er ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter der Stadt.
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