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Inhalt

Neben der Leitung des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten, der Organisation und Koordinierung der Aufgaben ist der Amtsleiter unter anderem zuständig und zugleich Ansprechpartner für Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung sowie für die verwaltungsmäßige Betreuung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten.