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Was erledige ich wo?

Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen

Leistungsnummer 99135004060002

Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.

Allgemeine Informationen

Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.

Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.

  • Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
  • Europäische Gesellschaften und
  • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
    • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
    • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Steuerberaterkammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr

Rechtsgrundlagen