Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Leistungsnummer 99135004060002Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.
Allgemeine Informationen
Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.
Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.
- Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
- Europäische Gesellschaften und
-
Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
- eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Steuerberaterkammer.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr