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Was erledige ich wo?

Brauchtumsfeuer anmelden

Leistungsnummer 99063010000000

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer ausrichten möchten, sind Sie verpflichtet, dies anzumelden.

Allgemeine Informationen

Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Dazu zählen auch unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt. Viele Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Verbot zu erlassen. Voraussetzung für solche Ausnahmen ist in der Regel ein sachlicher Grund, wie etwa die Tradition von Brauchtumsfeuern, zu denen beispielsweise Osterfeuer zählen.

In zahlreichen Städten und Gemeinden existieren eigene Regelungen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern. Diese regeln häufig eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht sowie weitere Details zur Durchführung. Damit wird die Häufigkeit und das Ausmaß der Feuer im Gemeindegebiet gesteuert.

Brauchtumsfeuer können grundsätzlich nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie von in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die Allgemeinheit zugänglich sind.

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An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)