Informationen zum Pachten eines Kleingartens erhalten
Leistungsnummer 99078009185000Ein Kleingarten kann gepachtet und privat zum Anbau von Pflanzen und zur Erholung genutzt werden.
Allgemeine Informationen
Kleingärten bieten die Möglichkeit, ein Stück Grün zur privaten Nutzung zu pachten. Sie dienen in erster Linie der gärtnerischen Betätigung für den Eigenbedarf, zum Beispiel dem Anbau von Obst und Gemüse und der persönlichen Erholung.
Diese Gärten befinden sich meist in Kleingartenanlagen, in denen mehrere Einzelgärten gemeinsam organisiert sind. Häufig gehören auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche dazu, wie Wege, Spielflächen oder Vereinshäuser.
Die Nutzung eines Kleingartens erfolgt auf Grundlage eines Pachtvertrags. Darin werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt, etwa zur Pflege des Gartens und zur Höhe der Pachtzahlung.
Ergänzend zum Vertrag gelten die Vorgaben der jeweiligen Kleingartenanlage, die durch eine Vereinssatzung festgelegt sind. Diese regelt zum Beispiel, wie der Garten genutzt werden darf und welche Aufgaben die Mitglieder innerhalb der Anlage übernehmen.
An wen muss ich mich wenden?
- Kleingärtnerorganisation oder Kleingartenverein, die oder der die Anlage verwaltet, oder
- zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
- Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind meist verpflichtet, den Garten regelmäßig zu pflegen und dürfen ihn nur für die im Pachtvertrag und der Vereinssatzung erlaubten Zwecke nutzen. Eine reine Freizeitnutzung ohne gärtnerische Bewirtschaftung ist häufig nicht zulässig.
- Die Errichtung von Lauben oder anderen baulichen Anlagen ist oft nur in einem bestimmten Rahmen und nach Zustimmung des Vereins erlaubt.
- Die Pachtverträge enthalten meist feste Kündigungsfristen, die einzuhalten sind, wenn der Kleingarten nicht weiter genutzt wird.
- Es empfiehlt sich, eine Haftpflichtversicherung zu haben, da Schäden, die auf dem Kleingartengrundstück entstehen, zu Haftungsfragen führen können.
- Aufgrund der hohen Nachfrage kann es sein, dass Interessenten auf Wartelisten gesetzt werden müssen.