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Was erledige ich wo?

Waffen oder Munition überlassen: Anzeige

Leistungsnummer 99089035000000

Wer Schusswaffen oder Munition Personen, die in Deutschland ansässig sind, überlassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der für die Erwerberin/den Erwerber zuständigen Behörde anzeigen.

Online-Dienste

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Anzeige sind anzugeben:

  • Name,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Wohnanschrift der Erwerberin/des Erwerbers und
  • Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung.

Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

§ 34 Waffengesetz (WaffG).

Anträge / Formulare

 

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

Siehe auch

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe