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Inhalt

Was erledige ich wo?

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungsnummer 99013036207000

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

Allgemeine Informationen

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlagen