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Was erledige ich wo?

Lebenspartnerschaftsurkunde

Leistungsnummer 99079001000000

Lebenspartnerschaftsurkunden werden vom Standesamt ausgestellt.

Allgemeine Informationen

Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

Auf der Grundlage einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich per Telefax oder online über das Serviceportal gestellt werden.

Online-Dienste

Für Neustadt in Holstein wurden leider keine Online-Dienste gefunden.

Urkundenanforderung als Online-Dienst

Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken über das Serviceportal Schleswig-Holstein:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/xSTA

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.

Rechtsgrundlage

§ 58 Personenstandsgesetz (PStG),
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).

Siehe auch