Förderung der Produktion digitaler Spiele beantragen - Modul 3
Leistungsnummer 99400338017003Wenn Sie ein digitales Spiel produzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Erstellung des Spiels erhalten.
Allgemeine Informationen
Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z. B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten bzw. erhalten haben.
Onlinedienste
Verfahrensablauf
- Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
- Erstellung und Einreichung des Antrages
- Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
- Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
- Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
- Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
- Auszahlung der Fördermittel (in Teilbeträgen)
- Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
- Abschlussbescheid
Zuständige Stelle
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Voraussetzungen
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Unternehmenssitz/-betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein liegen.
- Das antragstellende Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein.
- Für das beantragte Vorhaben dürfen keine anderen Förderprogramme des Bundes (insbesondere die Computerspieleförderung) oder der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden.
- Das geplante Vorhaben muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden.
- Der Kulturtest muss erfüllt sein.
- Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) leisten.
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Das Modul 2 des Förderprogramms muss bereits abgeschlossen sein oder es muss ein bestehendes Konzept bzw. Prototyp vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Handelsregisterauszug
- Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
- Kulturtest
- Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
- Vorhabenbeschreibung
- Konzept/Prototyp des Spiels
- Nachweis, dass Projektmitarbeitende im Unternehmen angestellt sind (z. B. Arbeitsverträge)
- Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
- Datenschutzrechtliche Aufklärung
Rechtsbehelf
- Widerspruch