Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Leistungsnummer 99107023011000Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Allgemeine Informationen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Onlinedienste
Online-Dienste Wohngeld der Stadt Neustadt in Holstein
Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt am Onlinedienst Wohngeld des Landes Schleswig-Holstein teil. Der Dienst ist erreichbar unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA.
Sie benötigen zur Nutzung lediglich ein einfaches Servicekonto mit gültiger E-Mailadresse und selbst zu wählendem Passwort auf dem Nutzerportal GemeinsamOnline.
Anträge und Formulare der Stadt Neustadt in Holstein für Wohngeld
Die Anträge und Formulare können Sie sich über die folgenden Links herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an die zuständige Stelle übersenden oder in der Wohngeldstelle, Waschgrabenallee 5, Zimmer 2, 23730 Neustadt in Holstein abholen:
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle
- Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle
- Antrag Wohngeld für Heimbewohner
- Mietbescheinigung für Heimbewohner
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
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Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.