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Informationen zur übertragenen Winterdienstregelung in den verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung ist mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft getreten. Die Satzungsänderung regelt u.a. den Winterdienst in den verkehrsberuhigten Bereichen. Dieses Thema wird bereits seit 2018 innerhalb der Stadtverwaltung und in den politischen Gremien diskutiert. Die neue Satzung wurde am 23.09.2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

In den verkehrsberuhigten Bereichen galt bisher die Regelung, dass von den Anliegenden eine Gehbahn in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand zu räumen ist. Nach der neuen Satzung ist nun eine Gehbahn von 1,60 m ab Straßenmitte in Richtung des eigenen Grundstückes plus Zuwegung zum eigenen Grundstück zu räumen. Somit ändert sich die Räumpflicht minimal.

Anders verhält es sich in den Wendehämmern: auch hier galt bis Ende 2021 die Regelung, dass eine Gehbahn in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand zu räumen ist. Nach neuer Satzung gilt folgende Regelung: die Breite des zu räumenden Bereichs beträgt 3,20 m, gemessen ab einem 3-Meter-Abstand zum Mittelpunkt des Wendehammers, aber nur innerhalb der gedachten Linien von den Grundstückseckpunkten zum Mittelpunkt, plus Zuwegung zum eigenen Grundstück. Das bedeutet, dass jeder Anliegende einen kleinen Teil des Wendehammers vor dem eigenen Grundstück räumt.

Stichpunktartige Messungen haben gezeigt, dass durch die Änderung der zu räumenden Fläche kein oder kein wesentlich erhöhter Aufwand entsteht. Die betroffenen Grundstückseigentümer:innen werden noch ausführlichere Informationen mit beispielhaften Skizzen zusammen mit dem Grundsteuerbescheid erhalten.

Außerdem wird es am Dienstag, dem 18.01.2022 um 17.00 Uhr zu diesem Thema eine offene Sprechstunde geben, bei der Rückfragen beantwortet werden können. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen wird die offene Sprechstunde als Video-Konferenz via Zoom stattfinden. Die Zugangsdaten bzw. das Kennwort können Sie auf Nachfrage unter ckrohn@stadt-neustadt.de per Email erhalten.

Die gesamte Neufassung der Straßenreinigungssatzung finden Sie im Bereich des Bürgerservices unter Ortsrecht bzw. im Dokumentenblock dieses Artikels.