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Datum: 11.07.2022

Neue Gefahren-Hinweistafel für die Seebrücke Neustadt in Holstein

Für die Seebrücke in Neustadt in Holstein wurden drei Informationstafeln angefertigt, die auf geltende Regelungen, Hinweise und Gefahren der Seebrücke und der Umgebung aufmerksam machen.

Ausschlaggebend für die Gestaltung und Anbringung dieser Tafeln war der Bericht zur Risikobewertung der Badestelle Strandbad der International Life Saving Federation of Europe (ILSE) aus dem Frühjahr 2022.

Im Rahmen dieses sogenannten „Risk Assessment“ wurde die Empfehlung zur Aufstellung einer Gefahreninformationstafel ausgesprochen. Dadurch können Gefahrenbereiche von Badegästen und Besuchern der Seebrücke besser erkannt und gemieden werden.

Vor allem der Bereich zwischen Seebrückenkopf und dem mit Blick auf die Ostsee rechten Ausleger ist von der DLRG nicht vom Strand aus einsehbar und birgt somit ein Risiko für Badegäste - insbesondere für unsichere Schwimmerinnen und Schwimmer. Dieser Bereich wurde daher auf der eingezeichneten Seebrücke mit einem roten Viertelkreis verdeutlicht und mit dem Verbotsschild „Schwimmen verboten“ ausgezeichnet.

Des Weiteren sind Rutschgefahren, Flach- und Tiefwasserbereiche, Wassertiefenveränderung und auch der Schifffahrtsbetrieb jeweils zweisprachig und mit den dazugehörigen Piktogrammen gekennzeichnet.

Auch auf das Spring-Verbot von der gesamten Seebrücke mit Ausnahme vom Sprungbrett am Brückenkopf wird hingewiesen, sowie auf das Angelverbot von 06:00 bis 22:00 Uhr.

Erstellt von: Johanna Jali
Quelle: Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin