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Verkaufoffener Feiertag mit der Aktion "Mit DM bezahlen"

Datum:

03.10.2025

Uhrzeit:

11:00 bis 17:00 Uhr

Ort:

Neustädter Innenstadt

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Verkaufsoffener Feiertag

Für den 3. Oktober wurde eine sogenannte „Stadtverordnung“ erlassen, das heißt alle Geschäfte (auch außerhalb der Bäderordnung) dürfen im Stadtgebiet an diesem Tag ab 11 Uhr für fünf Stunden ihre Geschäfte öffnen. Darüber hinaus gibt es dann noch die Regelungen der Bäderverordnung, das heißt es dürfen alle Geschäfte öffnen, die dazu im Rahmen der Bäderverordnung befugt sind.

In Neustadt in Holstein können die jeweiligen Verkaufsstellen, die unter die Bäderverordnung fallen, dabei in der Zeit von 11 bis 17 Uhr öffnen. Während dieser Öffnungszeiten ist der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs insbesondere des touristischen Bedarfs zulässig (§ 2 Absatz 1 BäderVO).

Aktion "Mit DM bezahlen"

In einigen Geschäften in Neustadt in Holstein kann mit der „guten alten D-Mark“ bezahlt werden. Der Grund warum der Gewerbeverein eine solche Aktion anbietet ist, dass immer noch ein unfassbar großer Bestand an Münzen und Scheinen ungenutzt und nicht getauscht bei vielen in den Schubläden liegt.