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Was erledige ich wo?

Tourismusabgabe

Leistungsnummer 99077018000000

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Allgemeine Informationen

Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

Online-Dienste

Für Neustadt in Holstein wurden leider keine Online-Dienste gefunden.

Tourismusabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein

Die Tourismusabgabe trägt in der Stadt Neustadt in Holstein den Namen "Fremdenverkehrsabgabe".

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Anträge / Formulare

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).