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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Niederschrift der Sitzung vom 30.01.2014 | SI/1044/14 | ||||
Ö 3 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 30.01.2014 | SI/1044/14 | ||||
Ö 4 | Mitteilung der Verwaltung | |||||
Ö 5 | Ausbau der Kinderbetreuung "Ü3" | VO/1112/14 | ||||
Ö 6 | Brandschutz Rathaus | VO/1122/14 | ||||
Ö 7 | Städtebaufördergebiet Hafenwestseite hier: Vorbereitung eines Wettbewerbes | VO/1121/14 | ||||
Ö 8 | Eigentümerbefragung hinsichtlich einer Nachverdichtung am Kremper Weg (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) | VO/1109/14 | ||||
Ö 9 | Bebauungsplan Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Aufstellungsbeschluss für Teilaufhebung (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) | VO/1118/14 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ wird für den Teilbereich „südwestlich des Holmer Weges (s. Geltungsbereich) aufgehoben. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Die bisher größtenteils als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche soll künftig dem Außenbereich zuzuordnen sein. 2. Der Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. |
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20.03.2014 - Bau- und Planungsausschuss | ||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | ||||||
Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ wird für den Teilbereich „südwestlich des Holmer Weges (s. Geltungsbereich) aufgehoben. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Die bisher größtenteils als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche soll künftig dem Außenbereich zuzuordnen sein. 2. Der Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0 |
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03.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein | ||||||
Ö 16 - an Verwaltung zurück verwiesen | ||||||
Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird an den Bau- und Planungsausschuss zur weiteren Beratung zurück verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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15.05.2014 - Bau- und Planungsausschuss | ||||||
Ö 5 - abgelehnt | ||||||
Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ wird für den Teilbereich „südwestlich des Holmer Weges (s. Geltungsbereich) aufgehoben. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Die bisher größtenteils als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche soll künftig dem Außenbereich zuzuordnen sein. 2. Der Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1Ablehnung: 8Enthaltung: 0 |
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Ö 10 | Anfragen und Verschiedenes | |||||
N 11 | (nichtöffentlich) | |||||