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Informationen zur Kommunalwahl am 6. Mai 2018

Am 6. Mai 2018 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden in den Städten und Gemeinden die Stadt- und Gemeindevertretungen (Gemeindewahl) sowie in den Kreisen die Kreistage (Kreiswahl) gewählt.

Diese Mitteilung wird bis zur Wahl laufend aktualisiert und am Wahlabend Links zu den Ergebnissen enthalten.

Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung, Stimmabgabe

Mit Stichtag vom 25.3.2018 wurden die Wahlberechtigten in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe.

Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 15.4.2018 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben. In diesem ist auch das Wahllokal angegeben, in dem die Stimmabgabe am Wahltag möglich ist.

Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?

Wahlberechtigte, die bis zum 15.4.2018 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind.

Wer nach dem 25.3.2018 zugezogen ist und in Neustadt in Holstein wählen möchte, kann bis zum 15.4.2018 zusätzlich zur Anmeldung die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.

Umzüge innerhalb Neustadts können im Wählerverzeichnis ab dem 25.3.2018 hingegen nicht berücksichtigt werden, so dass es bei der Eintragung für das Wahllokal der alten Adresse bleibt.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

Briefwahlantrag, Wahlscheinantrag, Wahllokale

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten in der Stadt Neustadt in Holstein

  • über ein spezielles Onlineformular angefordert,
  • formlos per E-Mail (241@neustadt-holstein.de) oder Fax (04561619-328) an das BürgerBüro zugesendet,
  • per Wahlscheinantrag, welcher der Wahlbenachrichtigung beiliegt, gestellt oder
  • persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro beantragt

werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 2.3.2018, 12 Uhr, bei der Stadt Neustadt in Holstein eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse versendet. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Über das Onlineformular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie auch die Möglichkeit, die Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

Wahlergebnisse

Autor: Sven Westen, 12.04.2018 
Quelle: BürgerBüro