Vorlesen Schliessen
Inhalt

Was erledige ich wo?

Rechtsanwaltliche Beratung beantragen

Leistungsnummer 99046008000000

Einen Antrag auf Beratungshilfe kann stellen, wer die Kosten für rechtsanwaltliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen kann.

Allgemeine Informationen

Anwaltliche Beratung und das Führen eines gerichtlichen Verfahrens sind kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- beziehungsweise Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt. Sie kann in folgenden Rechtsgebieten gewährt werden:

  • Zivilrecht (zum Beispiel Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht),
  • Verwaltungsrecht,
  • Verfassungsrecht,
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und
  • Arbeits- und Sozialrecht.

Alternativ kann die oder der Rechtssuchende direkt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, ihre bzw. seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schildern und Beratungshilfe erbitten. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt kann dann den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich schriftlich beim Amtsgericht stellen.

Prozesskostenhilfe wird auf Antrag für die Wahrnehmung von Rechten in einem gerichtlichen Verfahren gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Kosten

Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann für ihre/seine Beratung von der/dem Rechtssuchenden 10,00 Euro verlangen.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Antragsformulare für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts.

Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für den jeweiligen Rechtsstreit zuständigen Gericht.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostehilfe finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ).