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Was erledige ich wo?

Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis

Leistungsnummer 99050004000000

Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.

Allgemeine Informationen

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsgrundlage

§ 34a Gewerbeordnung (GewO)

Siehe auch