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Was erledige ich wo?

Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten

Leistungsnummer 99107137017004

Wenn ein besonderer Bedarf nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung erfasst wird, könnte Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.

Allgemeine Informationen

Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten. 

Dies können beispielsweise sein:

  • Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
  • Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen

Onlinedienste

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
  • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
  • Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)