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Inhalt

Was erledige ich wo?

Hilfsmittel bei anerkannten Schädigungsfolgen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrecht erhalten

Leistungsnummer 99107117017002

Sie können Hilfsmittel für Ihre anerkannten Schädigungsfolgen erhalten.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Körperersatzstücke
  • orthopädische Hilfsmittel
  • andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren

Außerdem können übernommen werden:

  • notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
  • Reparaturen
  • Ersatzbeschaffungen
  • Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel

Onlinedienste

Voraussetzungen

  • Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlagen

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)