Hilfsmittel bei anerkannten Schädigungsfolgen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrecht erhalten
Leistungsnummer 99107117017002Sie können Hilfsmittel für Ihre anerkannten Schädigungsfolgen erhalten.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Körperersatzstücke
- orthopädische Hilfsmittel
- andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren
Außerdem können übernommen werden:
- notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
- Reparaturen
- Ersatzbeschaffungen
- Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel
Onlinedienste
Voraussetzungen
- Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlagen
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)