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Tod

Als der Regenbogen verblasste da kam der Albatros.
Und er trug mich mit sanften Schwingen über die sieben Weltmeere.
Behutsam setzte er mich an den Rand des Lichts.
Ich trat hinein und fühlte mich geborgen.
Ich habe euch nicht verlassen, ich bin euch nur ein Stück voraus.

Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

Wenn ein Mensch gestorben ist, helfen wir Standesbeamtinnen Ihnen gern mit der Ausstellung von Sterbeurkunden. Sie können diese

  • persönlich bei uns im Standesamt beantragen oder
  • ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens damit beauftragen.

Sie haben noch Fragen? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Falls Sie persönlich ins Standesamt kommen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Damit das Standesamt Sterbeurkunden erstellen kann, bringen Sie bitte uns oder dem Bestattungsunternehmen folgende Unterlagen im Original:

Verstorbener war ledig

  • Todesbescheinigung des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  • Geburtsurkunde (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Personalausweis, Reisepass (sofern vorhanden)

Verstorbener war verheiratet

  • Todesbescheinigung des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  • Geburtsurkunde (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Eheurkunde
  • Personalausweis, Reisepass (sofern vorhanden)

Verstorbener war geschieden

  • Todesbescheinigung des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Eintragung der Scheidung
  • Personalausweis, Reisepass (sofern vorhanden)

Verstorbener war verwitwet

  • Todesbescheinigung des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  • Geburtsurkunde (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Personalausweis, Reisepass (sofern vorhanden)

Verstorbener war in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • Todesbescheinigung des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  • Geburtsurkunde
  • Lebenspartnerschaft bzw. rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Personalausweis, Reisepass (sofern vorhanden)

Weitere Informationen

Gebühren/Kosten

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister 15 €.

Für jede weitere Sterbeurkunde, die gleichzeitig beantragt und ausgestellt wird, jeweils 7,50 €.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), allgemeiner Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Schleswig-Holstein