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Namen ändern

Bei einer Eheschließung, nach einer Scheidung und in wenigen anderen Fällen kann der Familienname geändert werden. Wer mehrere Vornamen hat, kann die Reihenfolge ändern. Für diese Namensänderungen muss man persönlich ins Standesamt kommen. Bitte informieren Sie sich vorher bei uns, welche Unterlagen mitzubringen sind und vereinbaren Sie einen Termin.

Familiennamen ändern

Bei Kindern

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter: 

  • · bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
  • · bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Benötigt werden immer der gültige Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde ggf. Heiratsurkunde, Nachweise zur Auflösung der Ehe und Nachweise zur aktuellen Namensführung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt zwischen 30,00 und 50,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erklärung, dass Sie Ihren Namen ändern möchten, können Sie bei jedem Standesamt, also auch am Wohnort, erledigen. Das Standesamt schickt danach eine Mitteilung über die gewünschte Namensänderung zum Standesamt des Geburtsortes beziehungsweise zum Standesamt des Heiratsortes. Dort wird der gewünschte Name eingetragen, und es kann eine Bescheinigung über den neuen Namen ausgestellt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie nun den neuen Personalausweis beantragen und alle Änderungen vornehmen wie zum Beispiel eine neue Krankenkassenkarte und eine neue Girokarte.

Rechtsgrundlage

§§ 1355, 1616 bis 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),

Artikel 10 Abs. 2 und 3 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB).

Vornamen ändern

Grundsätzlich kann man den in der Geburtsurkunde festgelegten Vornamen nicht mehr ändern. Wer mehrere Vornamen hat, kann eine neue Reihenfolge festlegen. Diese Möglichkeit gibt es seit dem 1. November 2018 und gilt für Erwachsene und Kinder. Eine Änderung der Schreibweise oder das Weglassen von Vornamen ist nicht möglich. Voraussetzung für das Festlegen einer neuen Reihenfolge der Vornamen ist, dass die Person

  • die deutsche Staatsangehörigkeit hat, oder
  • in Deutschland geheiratet hat oder
  • in Deutschland geboren wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erklärung zur neuen Reihenfolge der Vornamen ist persönlich beim Standesamt oder bei einem Notar abzugeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis und
  • eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde,
  • falls Sie verheiratet sind, eine Heirats- oder Eheurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erklärung im Standesamt beträgt 30 €.

Rechtsgrundlage

§ 45a Personenstandsgesetz