Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden und Bescheinigungen ist das Standesamt des Geburtsortes.
Sollte Ihr Kind in Neustadt in Holstein geboren sein und Sie möchten die Geburt Ihres Kindes im Standesamt anmelden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie oder Ihr Kind in Neustadt in Holstein geboren wurden, können Sie bei uns eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde beantragen.
Sie können die Bestellung online durchführen, persönlich ins Standesamt kommen, anrufen, oder per E-Mail oder Fax Kontakt zu uns aufnehmen. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Standesamt einen Termin mit uns.
Sollten Sie nicht die Onlinebestellung nutzen, benötigen Sie den Vordruck, welchen Sie im Dokumentenbereich dieser Seite finden. Diesen Vordruck bitte ausfüllen und zusammen mit der Kopie Ihres Personalausweises - Vor- und Rückseite - oder Reisepasses an das Standesamt Neustadt in Holstein per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Sobald auch die Gebühr für die Urkunde bezahlt wurde, wird die Urkunde per Post zugeschickt.
Eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde kosten jeweils 15,00 €.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor oder nach der Geburt des Kindes möglich. Die Anerkennung ist persönlich vor dem Standesamt, dem Jugendamt, dem Amtsgericht oder einem Notar möglich. Es bedarf der Zustimmung der Mutter des Kindes, in bestimmten Fällen ist die Zustimmung des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Beim Standesamt und Jugendamt ist die Anerkennung der Vaterschaft kostenfrei.
Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (SStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich am Donnerstag:
14.00 - 17.30 Uhr