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Stadtwappen

Zur Geschichte und Bedeutung des Wappens der Stadt Neustadt in Holstein weiß Johannes Hugo Koch in seinem Buch "Das neue Neustadt-Buch. Ein neues Heimatbuch für Stadt und Land an der Ostsee" (Verlag: Selbstverlag J. H. Koch, Neustadt in Holstein) einiges zu berichten:

Beschreibung des Stadtwappens

Der älteste Beleg, der sich bis in die Neuzeit erhalten hatte, für das Siegel der Stadt, das sicherlich auf das 13. Jahrhundert zurückgeht, findet sich an einer Urkunde des Jahres 1351. Es zeigt ein Boot mit hochgezogenen Steven und zwei Männer, von denen der eine, am Heck sitzend, das Steuerruder führt, während der andere, im Vorderteil des Schiffes stehend, die Hand zur Schwur erhebt; an der Stelle des Mastes steht das holsteinische Nesselblatt.

Den bronzenen Stempel zu diesem Siegel, der lange Zeit als verschollen galt, fand man bald nach 1817 vor den Toren der Stadt auf einem Felde wieder, auf dem der Schutt des Stadtbrandes abgelagert war. Dieses Siegelbild stellt die Grundlage für das heutige Stadtwappen dar, das in der amtlichen Formulierung des Jahres 1934 wie folgt beschrieben wird:

In rotem Schild ein auf blauen Wellen nach links fahrendes goldenes Boot. In diesem sitzen zwei Männer: der vordere – im Bug des Schiffes – hat die Schwurhand mit ausgestreckten Fingern erhoben; der zweite führt das Steuerruder. Ein silbernes Nesselblatt schwebt – ohne Schild – frei über dem Boot.

Geschichte des Stadtwappens

Im Laufe der Jahrhunderte hat Neustadt mehrfach wechselnde Wappen und Siegel geführt, die aber sämtlich auf das Urbild zurückgehen. Das mittelalterliche Sekretsiegel, das an einer Urkunde von 1356 erhalten ist, zeigt bereits drei statt der ursprünglichen zwei Personen im Boot, so dass Generationen lang das Boot des Wappenschildes mit drei Personen besetzt war. Vielleicht ist die dritte Person als eine ungenaue Wiedergabe des unteren Teiles des Nesselblattes bei der Anfertigung des Sekretsiegels ins Boot geraten.

Erst das Jahr 1934 hat mit der heute gültigen Form das alte historische Siegelbild wiederhergestellt. Seine Entstehung ist früher oft anekdotenhaft mit dem Grafen Adolf IV. und Gerhard I. in Zusammenhang gebracht worden, wozu die Darstellung der beiden Männer im Schiff Anlass gab.

Siegelkundliche und historische Untersuchungen haben aber in neuerer Zeit eine andere und geschichtlich sinnvollere Deutung ergeben: Das Schiffssiegel verbindet Neustadt mit den das gleiche Siegelbild zeigenden Städten Kiel und Tondern und grenzt diese Städte von einer anderen Gruppe ab, die das in Holstein übliche Siegelbild eines Stadttores oder einer Stadtmauer zeigte, wie etwa die kurz vor Neustadt und Kiel mit Stadtrecht ausgestatteten Städte Plön, Oldenburg und Itzehoe.

Stadtwappen als Merkmal in der Entwicklung des Bürgertums

Das für Tondern, Kiel und Neustadt in Anlehnung an das Lübecker Siegel gewählte Schiffssiegel kann als Merkmal in der Entwicklung des Bürgertums gelten, denn es stellt - verkörpert durch den im Vorschiff stehenden Mann mit der Schwurhand - die symbolische Würdigung der in Selbstverwaltung lebenden Bürgergemeinde einer Stadt dar. Das Siegel ist also der sichtbare Ausdruck der Verleihung des Lübischen Rechts und soll zugleich mit dem Schiff als Hauptbild die seewärts gerichtete Wirtschaft der Städte anzeigen.

Bemerkenswert ist, dass die holsteinischen Grafen nach einem mehrfachen Schwanken ihrer Politik am Ende der 30-er Jahre des 13. Jahrhunderts die in Lübeck erreichte Stellung der bürgerlichen Selbstverwaltung anerkennen und ihre beiden Städte Kiel und Neustadt nach diesem Vorbild gründen, wodurch sich das die nächsten Jahrhunderte bestimmende friedliche Nebeneinander der Grafschaft und der Hansestadt abzeichnet. Aus dieser Sicht gehört Neustadts Siegelbild zu den historisch und kulturgeschichtlich bedeutsamen Äußerungen stadtrechtlicher Formen in Norddeutschland und reiht sich zudem in die Gruppe jener Städte ein, die bis zum Baltikum hin das Schiffssiegel als Zeichen der Verbundenheit mit dem hansisch-bürgerlichen Lebenskreis führen.

Nutzung des Stadtwappens durch Dritte

Bei dem Stadtwappen handelt es sich um ein historisch begründetes, besonders geschütztes Hoheitszeichen der Stadt Neustadt in Holstein.

Die Nutzung durch Dritte bedarf der Genehmigung des Hauptausschusses. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Prieß.