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Datum: 28.03.2022

Informationen zur Landtagswahl am 8. Mai 2022

Mit Stichtag vom 27.03.2022 wurden die Wahlberechtigten zur schleswig-holsteinischen Landtagswahl in Neustadt in Holstein in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe. Wahlberechtigte erhalten voraussichtlich ab dem 04.04.2022 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben - auch mit den Angaben zu den Wahllokalen, in denen die Stimmabgabe am Wahltage erfolgt. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Dieser Artikel wird bis zur Wahl laufend aktualisiert und am Wahltag die Ergebnisse der Landtagswahl für Neustadt in Holstein enthalten.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?

Wahlberechtigte, die bis zum 17.04.2022 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind. Wer nach dem 27.03.2022 innerhalb Schleswig-Holsteins zugezogen ist und in Neustadt in Holstein wählen möchte, kann bis zum 17.04.2022 zusätzlich zur Anmeldung die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, ansonsten bleibt es bei der Eintragung im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes. Umzüge innerhalb Neustadts können im Wählerverzeichnis ab dem 27.03.2022 hingegen nicht berücksichtigt werden, so dass es bei der Eintragung für das Wahllokal der alten Adresse bleibt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels, sobald dieser veröffentlicht worden ist.

Briefwahlantrag/Wahlscheinantrag

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten der Stadt Neustadt in Holstein

  • unter der Internetadresse https://www.wahlschein.de/1055032 angefordert,
  • schriftlich oder elektronisch dem BürgerBüro zugesandt (formlos, gerne auch an 241@stadt-neustadt.de, Fax: 04561 619-328, oder per Wahlscheinantrag, der auch der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist) oder
  • persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro (ab dem 04.04.2022 kann auch gleich die Stimmabgabe vor Ort erfolgen) beantragt

werden.

Die Beantragung kann NICHT telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 06.05.2022, 12:00 Uhr, eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Unter https://www.wahlschein.de/1055032 haben Sie auch die Möglichkeit, die Neustädter Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels, sobald dieser veröffentlicht worden ist.

Wahlergebnisse für Neustadt in Holstein

Die Ergebnisse können am Wahlabend über folgenden Link eingesehen werden:

Bitte beachten Sie, dass die verlinkte Internetseite erst am Wahlabend frei zugänglich ist und mit Inhalten befüllt wird.

Ergebnisse Landtagswahl 2022