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Was erledige ich wo?

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Allgemeine Informationen

Mit der Einführung von SEPA verändert sich der bargeldlose Zahlungsverkehr in Deutschland. Mit einer erteilten Einzugsermächtigung wird ein Lastschriftmandat ("Mandatsreferenz") begründet, welche zukünftig der eindeutigen Kennung von Kontobelastungen dient. Weiterhin werden Lastschriften auch um eine "Gläubiger-Identifikationsnummer" ("Gläubiger-ID") ergänzt.

Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat

Im Dokumentenbereich finden Sie den Vordruck "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats". Bitte

  • füllen Sie diesen aus,
  • versehen ihn mit Ort, Datum und Unterschrift und
  • lassen ihn der Stadtkasse Neustadt in Holstein persönlich oder auf dem Postwege zukommen.

Sollten sich dabei Fragen oder Probleme ergeben, so zögern Sie nicht, sich an die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Neustadt in Holstein zu wenden.