Informationen der Stadt Neustadt in Holstein zur Wahl eines Bürgermeisters am 9. Juni 2024
Mit Stichtag vom 28. April 2024 wurden die Wahlberechtigten zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters in Neustadt in Holstein in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe.
Wahlberechtigte erhalten bis zum 19. Mai 2024 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben - auch mit den Angaben zu den Wahllokalen, in denen die Stimmabgabe am Wahltage erfolgt. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Dieser Artikel wird bis zur Wahl laufend aktualisiert und nach der Wahl auch das Wahlergebnis enthalten.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?
Wahlberechtigte, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind.
Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen:
Briefwahlantrag, Wahlscheinantrag, Wahllokale
Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten der Stadt Neustadt in Holstein
- über ein spezielles Onlineformular angefordert,
- schriftlich oder elektronisch dem BürgerBüro zugesandt (formlos, gerne auch per E-Mail an 241@stadt-neustadt.de, Fax: 04561 619-328, oder per Wahlscheinantrag, der auch der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist) oder
- persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro beantragt
werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 7. Juni 2024, 10:00 Uhr, eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse versendet. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Über das Onlineformular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie auch die Möglichkeit, die Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.
Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen:
Wahlergebnisse
Das vorläufige Wahlergebnis können Sie am Wahlabend an dieser Stelle verfolgen.
Quelle: BürgerBüro