Informationen der Stadt Neustadt in Holstein zur Europawahl am 9. Juni 2024
Mit Stichtag vom 28. April 2024 wurden die Wahlberechtigten zur Europawahl in Neustadt in Holstein in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe.
Wahlberechtigte erhalten voraussichtlich ab dem 6. Mai 2024 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben - auch mit den Angaben zu den Wahllokalen, in denen die Stimmabgabe am Wahltage erfolgt. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl ist nicht zwingend notwendig.
Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?
Wahlberechtigte, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind.
Wer nach dem 28. April 2024 zugezogen ist und in Neustadt in Holstein wählen möchte, kann bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zur Anmeldung die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, ansonsten bleibt es bei der Eintragung im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes. Umzüge innerhalb Neustadts können im Wählerverzeichnis ab dem 28. April 2024 hingegen nicht berücksichtigt werden, so dass es bei der Eintragung für das Wahllokal der alten Adresse bleibt.
Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen:
Briefwahlantrag/Wahlscheinantrag
Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten der Stadt Neustadt in Holstein
- unter der Internetadresse https://www.wahlschein.de/1055032 angefordert,
- schriftlich oder elektronisch dem BürgerBüro zugesandt (formlos, gerne auch an 241@stadt-neustadt.de, Fax: 04561 619-328, oder per Wahlscheinantrag, der auch der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist) oder
- persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro beantragt
werden.
Die Beantragung kann NICHT telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 7. Juni 2024, 10:00 Uhr, eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Unter https://www.wahlschein.de/1055032 haben Sie auch die Möglichkeit, die Neustädter Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.
Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen:
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse können Sie am Wahlabend auf der Internetseite des Landeswahlleiters Schleswig-Holsteins verfolgen.
Erstellt von: Yvonne Paustian, BürgerBüro