Verkehrsschild
Wo gesehen?
Klosterstraße 12, 23730 Neustadt in Holstein
Genauer: Kreuzung Klosterstraße - Haakengraben
Was gesehen?
Aus Richtung Klosterstraße kommend ist in den Haakengraben nur das Linksabbiegen möglich, geregelt durch VZ 209-10. Der Haakengraben als Einbahnstraße Richtung Binnenwasser ist aber für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Radfahrer dürfen also den Haakengraben Richtung Fußgängerzone befahren, aber von der Klosterstraße nicht rechts abbiegen. Hier fehlt am VZ 209-10 der Zusatz "Radfahrer frei"!
Kategorie
Verkehrsschilder