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Verkehrsschilder Unzulässige Kombination von Verkehrszeichen

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 17.06.2024

Wo gesehen?

Am Strande, 23730 Neustadt in Holstein

Was gesehen?

Zusätzlich zu dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen 1012-32 (Radfahrer absteigen) ist das Verkehrszeichen 254 "Verbot für Radverkehr" angebracht. Lt. Ziffer 2 zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen! Das Verkehrszeichen 239 ordnet bereits an, dass anderer Verkehr als Fußgängerverkehr den Gehweg nicht nutzen darf. Das Verkehrszeichen 254 "Verbot für Radfahrer" ist dementsprechend zu entfernen. Die selbe Schilderkombination befindet sich noch einmal ca. 300m in RIchtung Cap-Arkona-Weg und ist ebenfalls zu korrigieren.

Kategorie

Verkehrsschilder

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