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Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 6. Mai 2018

Wahlbekanntmachung

  1. Am 6. Mai 2018 findet die Wahl der Stadtverordnetenversammlung (Gemeindewahl) der Stadt Neustadt in Holstein statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

    Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Ostholstein verbunden.

  2. Die Stadt Neustadt in Holstein gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 9 und 10.

    Die Einteilung der Stadt Neustadt in Holstein in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

  3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

    Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.

    Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

    Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl und bei der Kreiswahl je eine Stimme.

    Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

    Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

  4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

    oder

    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Neustadt in Holstein, Wahlamt - Bürgerbüro, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Stadt Neustadt in Holstein
Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin

Dr. Batscheider


Autor: Sven Westen, 13.04.2018 
Quelle: BürgerBüro