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Abgegebene Briefwahlstimmen bei der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters bleiben gültig

Die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin weist im Zusammenhang mit der Berichterstattung über einen Formfehler auf dem Stimmzettel zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters darauf hin, dass die Wahl weiterhin wie geplant durchgeführt wird. Alle bereits per Briefwahl abgegebenen Stimmen behalten ihre Gültigkeit.

Der Formfehler besteht darin, dass es bei dem Kandidaten Dr. Marenbach „Vorschlag der CDU“ heißen müsste. Stattdessen steht dort „Vorschlag der CDU-Fraktion“.

Nach eingehender rechtlicher Würdigung der Stadtverwaltung ist dies kein erheblicher Fehler, da eine Verwirrung der Wähler bezüglich der politischen Zuordnung des Kandidaten nicht zu befürchten ist.

Die Kommunalaufsichten des Kreises sowie des Landes haben diese Einschätzung der Neustädter Stadtverwaltung vollumfänglich bestätigt.

Autor: Sven Westen, 22.02.2018 
Quelle: Die Gemeindewahlleiterin