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Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters am 4.3.2018

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 84 Abatz. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz wird bekannt gegeben, dass mit Schreiben vom 12. April 2018 der Landrat des Kreises Ostholstein als für die Wahlprüfung zuständige Kommunalaufsichtsbehörde die Wahl des Bürgermeisters in Neustadt in Holstein am 4.3.2018 für gültig erklärt und damit das am 4.3.2018 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl bestätigt hat.

Stadt Neustadt in Holstein
Die Gemeindewahlleiterin

Dr. Tordis Batscheider
Bürgermeisterin


Autor: Sven Westen, 13.04.2018 
Quelle: BürgerBüro