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Informationen der Stadt Neustadt in Holstein zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters am 4.3.2018 und einer eventuellen Stichwahl am 18.3.2018

Mit Stichtag vom 21.1.2018 wurden die Wahlberechtigten zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters in Neustadt in Holstein in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe.

Wahlberechtigte erhalten bis zum 11.2.2018 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben - auch mit den Angaben zu den Wahllokalen, in denen die Stimmabgabe am Wahltage erfolgt. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Dieser Artikel wird bis zur Wahl laufend aktualisiert und nach der Wahl auch das Wahlergebnis enthalten.

Hinweis zur Gültigkeit der Stimmzettel

Die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin weist im Zusammenhang mit der Berichterstattung über einen Formfehler auf dem Stimmzettel zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters darauf hin, dass die Wahl weiterhin wie geplant durchgeführt wird. Alle bereits per Briefwahl abgegebenen Stimmen behalten ihre Gültigkeit.

Der Formfehler besteht darin, dass es bei dem Kandidaten Dr. Marenbach „Vorschlag der CDU“ heißen müsste. Stattdessen steht dort „Vorschlag der CDU-Fraktion“.

Nach eingehender rechtlicher Würdigung der Stadtverwaltung ist dies kein erheblicher Fehler, da eine Verwirrung der Wähler bezüglich der politischen Zuordnung des Kandidaten nicht zu befürchten ist.

Die Kommunalaufsichten des Kreises sowie des Landes haben diese Einschätzung der Neustädter Stadtverwaltung vollumfänglich bestätigt.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?

Wahlberechtigte, die bis zum 11.2.2018 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind. Wer nach dem 21.1.2018 zugezogen ist und in Neustadt in Holstein wählen möchte, kann bis zum 11.2.2018 zusätzlich zur Anmeldung die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Umzüge innerhalb Neustadts können im Wählerverzeichnis ab dem 21.1.2018 hingegen nicht berücksichtigt werden, so dass es bei der Eintragung für das Wahllokal der alten Adresse bleibt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels.

Briefwahlantrag, Wahlscheinantrag, Wahllokale

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten der Stadt Neustadt in Holstein

  • über ein spezielles Onlineformular angefordert,
  • schriftlich oder elektronisch dem BürgerBüro zugesandt (formlos, gerne auch per E-Mail an 241@neustadt-holstein.de, Fax: 04561 619-328, oder per Wahlscheinantrag, der auch der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist) oder
  • persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro beantragt

werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 2.3.2018, 12:00 Uhr, eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse versendet. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Über das Onlineformular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie auch die Möglichkeit, die Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Dokumentenblock dieses Artikels.

Wahlergebnisse

Am Wahlabend ermitteltes vorläufiges Ergebnis:


Übersicht über die Ergebnisse in den Wahlbezirken:

04.03.2018 
Quelle: BürgerBüro