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Amtliches Endergebnis der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters am 4.3.2018

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. März 2018 das endgültige Ergebnis der am 4. März 2018 durchgeführten Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ermittelt und wie folgt festgestellt:

  1. Anzahl der Wahlberechtigten: 13.439
  2. Anzahl der Wählerinnen und Wähler: 6.034
  3. Ungültige Stimmen: 31
  4. Gültige Stimmen: 6.003

Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber

  • Verena Jeske (Einzelbewerberin): 1.535
  • Dr. Hans Marenbach (Vorschlag der CDU): 1.409
  • Mirko Spieckermann (Einzelbewerber): 3.059

Da der Bewerber Mirko Spieckermann mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, ist er als Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde-und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag sowie die Kommunalaufsichtsbehörde binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein, zu erheben.

Stadt Neustadt in Holstein
Die Gemeindewahlleiterin

 

Dr. Batscheider
Bürgermeisterin


Autor: Sven Westen, 07.03.2018 
Quelle: BürgerBüro