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Bekanntmachung der Widerspruchsmöglichkeiten gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz

Mit einer gemeinsamen öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Lensahn, der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz, der Städte Neustadt in Holstein und Oldenburg in Holstein und der Ämter Lensahn und Ostholstein-Mitte wurde am 1.10.2016 auf die Möglichkeiten des Widerspruchs gegen Auskunftserteilungen gemäß §§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG) hingewiesen.

Im einzelnen richten sich sich die Widerspruchsmöglichkeiten gegen

  • die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
  • die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft,
  • die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen bei Wahlen und Abstimmungen,
  • die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und/oder
  • die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.