Bekanntmachungen
Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Stadt Neustadt in Holstein erfolgen - mit Ausnahme von Verkündungen nach dem Baugesetzbuch - durch Bereitstellung auf dieser Seite. Textfassungen werden zur Mitnahme in den Verwaltungsstellen bereitgehalten. Satzungen und Verordnungen können kostenpflichtig von der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein zugesendet werden (§ 17 Hauptsatzung in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Bekanntmachungsverordnung).
Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen gemäß Baugesetzbuch
Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen gemäß Baugesetzbuch erfolgen in der Zeitung „Lübecker Nachrichten“. Die entsprechenden Bekanntmachungen des Stadtbauamtes werden auch auf der städtischen Internetseite bereit gestellt.
Die Bebauungspläne der Stadt Neustadt in Holstein sind auch auf der Internetseite des Kreises Ostholstein zu finden.
Ortsrechtssammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Neben den örtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht die Stadt Neustadt in Holstein auch das aktuelle Ortsrecht, also Satzungen und rechtsetzende Bekanntmachungen, auf ihrerer Internetseite.
Bekanntmachungen aktueller Gremiensitzungen
Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Vergabeinformationen
- Datum: 29.11.2022
- Datum: 16.11.2022
- Datum: 09.11.2022
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Datum: 02.11.2022
Beschreibung: Die Bekanntmachung gilt mit dem 02.11.2022 als veröffentlicht. Ein Aushang des Volltextes erfolgt über die Regelung der Hauptsatzung hinaus in den Bekanntmachungskästen in den Ortsteilen sowie am Rathaus.
- Datum: 06.10.2022
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Datum: 19.09.2022
Beschreibung: Die Bekanntmachung gilt mit dem 19.09.2022 als veröffentlicht. Ein Aushang des Volltextes erfolgt über die Regelung der Hauptsatzung hinaus in den Bekanntmachungskästen in den Ortsteilen sowie am Rathaus.
- Datum: 19.09.2022
- Datum: 08.09.2022
- Datum: 08.09.2022
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Datum: 25.08.2022
Beschreibung: Die Bekanntmachung gilt mit dem 25.08.2022 als veröffentlicht. Ein Aushang des Volltextes erfolgt über die Regelung der Hauptsatzung hinaus in den Bekanntmachungskästen in den Ortsteilen sowie am Rathaus.